Progres.NRW – Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Förderprogramm
Stichworte: NRW, Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Wallbox
Beschreibung: In dem Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) bündelt das Land Nordrhein-Westfalen den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Das Förderprogramm umfasst mehrere Programmbereiche, zu denen jeweils eigene Förderrichtlinien vorliegen. Mit dem Programmbereich „Emissionsarme Mobilität“ wird der Ausbau der Elektromobilität in NRW unterstützt. Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.
Was wird gefördert?
- Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität
- kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
- Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur
- reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- Lastenfahrräder
- Elektrolyseure
- Bodenstromaggregate für Flugzeuge
- Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Ladesinteresse besteht
Kombination mit anderen Zuschüssen?
- Zuwendungen aus anderen Bereichen des Programmes progres.nrw oder anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen mit dieser Förderrichtlinie nicht kumuliert werden.
- Beihilfen, bei denen sich die beihilfefähigen Kosten bestimmen lassen, können kumuliert werden
- mit anderen staatlichen Beihilfen, sofern diese Maßnahmen unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Kosten betreffen, sowie
- mit anderen staatlichen Beihilfen für dieselben, sich teilweise oder vollständig überschneidenden beihilfe Kosten, solange nicht die höchste Beihilfenintensität bzw. der höchste Beihilfebetrag nach der AGVO für diese Beihilfen nicht überschrittten wird
- Gilt auch für Kumulierungen mit De-minimis-Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten
- De-minimis-Beihilfen, die nicht in Bezug auf bestimmte beihilfefähige Kosten gewährt werden und keinen solchen Kosten zugewiesen werden können, dürfen mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, die auf der Grundlage der AGVO gewährt wurden
- Die summe aller staatlichen Subventionen, Zuwendungen und zweckbestimmen Einnahmen darf die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten
Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:
√ Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplazkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
√ Natürliche Personen als freiberufliche Tätige und Einzelunternehmen
√ Personengesellschaften
√ Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
√ Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens
- Die Fördersumme beträgt maximal 1 Mio. € pro Jahr und Antragsteller
- Für Elektrolyseure 2 Mio. €
- Die Bagatellgrenze liegt bei 350 €
Fördergeber: Land NRW
Themen:
Konzepte:
Technologien: