Nichtwohngebäude – Kredit (263)
Förderprogramm
Stichworte: BMWK (ehem. BMWi), KfW, Gebäude, Neubau, Bestand, Energieeffizienz, Sanierung, Gewerbe, Nichtwohngebäude
Was wird gefördert?
- Sanierung oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes
- Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen, wenn der Bauantrag oder die Baunanzeige des Gebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt. Dazu gehören auch die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen
- Sanierung von Baudenkmalen
- Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Immobilie frisch saniert gekauft ist und die Kosten gesondert ausgewiesen sind
- Zusätzliche Förderung für:
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
- die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude“, wenn sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen
Nicht gefördert werden:
- Vermietung und Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen Nutzung
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zinssatz wird individuell berechnet. Die Kredithöhe und der Tilgungszuschuss richten sich jeweils nach der Effizienzklasse des Gebäudes. Bei der Sanierung eines Nichtwohngebäudes im Bestand werden 2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche und max. 10 Mio. € pro Vorhaben bei dem Erreichen einer neuen Effizienzgebäude-Stufe veranschlagt. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe der Immobilie nach Sanierung, desto höher wird auch der Tilgungszuschuss.
Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss gefördert:
- Der Kreditbetrag kann um bis zu 10 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche und um maximal 40.000 € pro Vorhaben bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird aufgestockt werden
- 50%, alos 20.000€ davon gibt es als Tilgungszuschuss
Auszahlung
- Der Kredit kann in einer Gesamtsummer oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden
- 12 Monate Zeit für die Auszahlung ab Kreditzusage – danach verlängert sich die Abruffrist automatisch um jeweils 6 Monate auf maximal 36 Monate
- Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision berechnet
- Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Sondertilgungen eines Teils des ausstehenden Kreditbetrages sind nicht möglich
Fördergeber: BMWK (ehem. BMWi), KfW