Kommunen – Zuschuss (464)

 Förderprogramm

Stichworte: BMWK (ehem. BMWi), KfW, Gebäude, Wohngebäude, Kommunen, Neubau, Bestand, Energieeffizienz, Sanierung

Beschreibung: Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die KfW Kommunen, die klimafreundlich bauen und sanieren möchten, mit einem Zuschuss. Gefördert werden Neu- bzw. vor kurzem sanierten Effizienzgebäude. Alternativ können Kommunen mit dem Föderprogramm KfW 264 einen Kredit erhalten.

BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)Was wird gefördert?

  • Komplettsanierung zum Effizienzgebäude
    • Nichtwohngebäude
      • Maßnahmen, die zu einer Effiziengebäude-Stufe 70 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Nur unter Voraussetzung, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt
      • Sanierungen von Baudenkmalen
      • Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die gekaufte Immobilie frisch saniert ist und die Kosten gesondert ausgwiesen sind
      • Zusätzliche Förderung für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
      • Zusätzliche Förderung für die Nachhaltigkeitszertifizierung der Sanierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird
    • Wohngebäude
      • Maßnahmen, die zu einer Effiziengebäude-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Nur unter Voraussetzung, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt
      • Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz
      • Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die gekaufte Immobilie frisch saniert ist und die Kosten gesondert ausgwiesen sind
      • Zusätzliche Förderung für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
    • Bei einer Umwandlung von unbeheizten Nichtwohnfläche in eine neue Wohnfläche, wird keine Förderung ausgezahlt. Bei anderen Arten der Nichtwohnfläche, wird die Umwandlung in eine Erweiterung oder in eine neue Wohnfläche wie bei einer Sanierung gefördert.

Nicht gefördert werden:

  • Einzelne energetische Maßnahmen wie den Austausch von Fenstern oder der Heizung, mit denen nicht mindestens die Effizienz­haus-Stufe 85 oder das Effizienz­haus Denkmal erreicht wird. Hierfür kann ein Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA [1]https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html.  beantragt werden

Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:

√ Kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe
√ Gemeinde- und Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung?

Bei Nichtwohngebäuden werden 2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt max. 10 Mio. € mit einem Zuschuss für die Sanierung eines bestehenden Gebäudes zu einem Effizienzgebäude veranschlagt. Der max. Zuschussbetrag für ein Effizienzgebäudes liegt bei 4 Mio. € pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird

Für Wohngebäude gelten folgende Konditionen: Beim erreichen einer Effizienzhaus-Stufe von 85 oder besser, wird das Vorhaben bis zu einer Höhe von 120.000€ förderfähigen Kosten je Wohneinheit gefördert. Die maximal förderfähigen Kosten für ein Effizienzhaus steigen auf 150.000 € je Wohn­einheit, wenn Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für die Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt. Erreicht die Immobilie im Rahmen der Seriellen Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55, dann steigt der Tilgungszuschuss um 15 Prozentpunkt

    Fördergeber: KfW, BMWK (ehem. BMWi)

    Zuletzt aktualisiert: 15.09.2023