Kommunen – Kredit (264)
Förderprogramm
Stichworte: BMWK (BMWi), KfW, Gebäude, Wohngebäude, Kommunen, Neubau, , Energieeffizienz, Sanierung, Bestand
Was wird gefördert?
- Komplettsanierung zum Effizienzgebäude
- Nichtwohngebäude
- Maßnahmen, die zu einer Effiziengebäude-Stufe 70 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Nur unter Voraussetzung, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt
- Sanierungen von Baudenkmalen
- Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die gekaufte Immobilie frisch saniert ist und die Kosten gesondert ausgwiesen sind
- Zusätzliche Förderung für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
- Zusätzliche Förderung für die Nachhaltigkeitszertifizierung der Sanierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“
- Wohngebäude
- Maßnahmen, die zu einer Effiziengebäude-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Nur unter Voraussetzung, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt
- Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz
- Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die gekaufte Immobilie frisch saniert ist und die Kosten gesondert ausgwiesen sind
- Zusätzliche Förderung für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
- Nichtwohngebäude
- Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
- Bei einer Umwandlung von unbeheizten Nichtwohnfläche in eine neue Wohnfläche, wird keine Förderung ausgezahlt. Bei anderen Arten der Nichtwohnfläche, wird die Umwandlung in eine Erweiterung oder in eine neue Wohnfläche wie bei einer Sanierung gefördert.
Nicht gefördert wird:
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
Wer wird gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Die gewählten Zinssätze sind tagesaktuell und richten sich nach dem Kapitalmarkt. Die Kredithöhen und die Tilgungszuschüsse variieren je nach Art des Gebäudes und je nach Maßnahme.
Bei Nichtwohngebäuden werden 2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche und max. 10 Mio. € pro Sanierungsvorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe veranschlagt. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe nach der Sanierung, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Für die Baubegleitung wird ein zusätzlicher Kreditbetrag und Tilgungszuschuss gefördert. Dabei werden bis zu 10 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche und max. 40.000 € pro Vorhaben bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird extra veranschlagt. Davon gibt es 50%, also bis zu 20.000 €, als Tilgungszuschuss.
Bei Wohngebäuden wird für das erreichen der Effiizienzhaus-Stufe 85 oder besser, das Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 € je Wohneinheit gefördert. Der maximal Kreditbetrag steigt auf 150.000 €. Je besser die Effizienzhaus-Stufe der Immobilie nach Sanierung, desto höher wird der Tilgungszuschuss. Erreich eine Immobilie im Rahmen der Seriellen Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55, steigt der Tilgungszuschuss nochmal um 15 Prozentpunkte.
Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss gefördert
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- Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppehaushälften und Reihenhäuser: 10.000 € max. Kreditbetrag je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird; Tilgunszuschuss von 50%, bis zu 5.000 €
- Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohneinheiten: 4.000 € max. Kreditbetrag je Wohneinheit, bis zu 40.000 € max. Kreditbetrag je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird; Tilgunszuschuss von 50%, bis zu 20.000€
Die Höhen der Tilgungszuschüsse richten sich in allen Fällen nach der Effizienzklasse des Hauses.
Rückzahlung:
- Während der tilgungsfreien Zeit werden nur Zinsen gezahlt – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag
- Außerplanmäßige Tilgungen sind nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Fördergeber: BMWK (ehem. BMWi), KfW
Technologien:
Quelle: