Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
Förderprogramm
Stichworte: BMU, Klimaanlagen, Kälteerzeugung
Beschreibung: Auf nationaler Ebene fördert das Bundesumweltministerium durch verschiedene Programme und Projekte wirksame Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen, in der Wirtschaft, bei Verbrauchern und in Schulen und Bildungseinrichtungen. Das Förderprogramm umfasst mehrere Programmbereiche, zu denen jeweils eigene Förderrichtlinien vorliegen. Mit dem Programmbereich „Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen“ soll der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik gefördert werden.
Was wird gefördert?
- Neue stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, ergänzende Komponenten und Systeme, zusätzliche Maßnahmen zum klimaschützenden Betrieb sowie Ausführungsplanungen und die Einbindung von Regenerativenergieanlagen
Die Anlagen müssen mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.
Kombination mit anderen Zuschüssen?
Nein
Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:
√ Unternehmen,
√ gemeinnützige Organisationen,
√ Kommunen,
√ kommunale Gebietskörperschaften,
√ Krankenhäuser
√ Zweckverbände und Eigenbetriebe,
√ Hochschulen und Schulen,
√ kirchliche Einrichtungen
Hinweis: Antragsberechtigt sind nur Eigentümer*innen oder Betreiber*innen. Die Anlage muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und die Anlage muss nach Inbetriebnahme mindestens 5 Jahre zweckgemäß betrieben werden.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Höhe des Zuschusses ist von der Art und der Leistung der Anlage abhängig.
Es gelten dabei folgende Förderhöchstgrenzen:
- pro Maßnahme maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben – insgesamt 150.000€
- Einbindung von Regenerativenergieanlagen in stationäre Kälte- und Klimaanlagen maximal 30.000€
Pauschale Förderung gibt es für:
- Ausführungsplanungen: 500€ pro Luftkühler bis maximal 5.000€
- Integration eines oder mehrerer Wärmespeicher oder Kältespeicher: 1.000€
- Einbindung von Regenerativenergieanlagen:
- 100€ je kWh bereitgestellter Spitzenleistung bis zum Doppelten der installierten elektrischen Antriebsleistung des Kälteerzeugers
- 2.000€ für die Installation einer neuen Solarthermieanlage zum Antrieb einer Sorptionskälteanlage
Fördergeber: BMWK