KfW-Zuschuss 432

 Förderprogramm

Stichworte: KfW, BMWK (ehem. BMWi), Kommunen, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Bestand, energetische Sanierung, energieeffizientes Sanieren, Förderung, Quartier

Beschreibung: Mit dem Förderprogramm Energetische Stadtsanierung fördert die KfW Kommunen, die die Energieeffizienz in Quartieren erhöhen wollen. Für dieses Vorhaben können Kommunen einen Zuschuss erhalten. Dabei werden sowohl Sach- als auch Personalkosten gefördert.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm besteht aus zwei Bausteinen.

    1. Integriertes Quartierskonzept
      • Ausgangsanalyse:
        • Wer sind die größten Energieverbraucher im Quartier?
        • Wo liegen die Potenziale für Energieeinsparung und -effizienz?
        • Wie soll die Gesamtenergiebilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?
      • Konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
      • Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
      • Erfolgskontrolle
      • Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
      • Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
    2. Sanierungsmanagement (bei bereits bestehendem integrierten energetischen Quartierskonzept)
      • Konzeptumsetzung planen
      • Akteure aktivieren und vernetzen
      • Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
      • zentraler Ansprechpartner für Fragen zu Finanzierung und Förderung

Kombination mit anderen Zuschüssen?

  • Eine Kombination mit anderen Förder­mitteln ist möglich.
  • Außerdem möglich ist die weitere Förderung einer Person, die bereits für ein Vorhaben aus der Nationalen Klima­schutz­initiative (NKI) als Klima­schutz­manager bezuschusst wurde.

 

Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:

√ Kommunale Gebietskörperschaften
√ und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
√ Weitergabe der Zuschüsse an privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Akteure, wie Stadtwerke, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Eigentümer von Wohngebäuden, Wohneigentümergemeinschaften möglich
√ Auch Landkreise und andere Gemeindeverbände können Zuschüsse beantragen und an ihre Kommunen weiterleiten

Wie hoch ist die Förderung?

Baustein I:

Ohne einen vorgebenden Höchstbetrag erhalten Kommunen einen Zuschuss in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist, dass das Konzept innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung fertiggestellt und vom Auftraggeber abgenommen wurde. Die Auszahlung erfolgt, nachdem der Verwendungsnachweis überprüft wurde. Zuschüsse unter 5.000€ werden nicht ausgezahlt.

Baustein II:

Kommunen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 210.000 € je Quartier. Bei einer Verlängerung kann auf bis zu 350.000 € aufgestockt werden. Der Förderzeitraum verläuft sich auf 3 Jahre und kann mit einem Antrag auf Verlängerung auf bis zu 5 Jahre erweitert werden. Der Zuschuss wird nachträglich für tatsächlich angefallene Kosten gegeben, dabei erfolgt die Auszahlung in Teilbeträgen in einem 6- Monats-Rhythmus. Zuschüsse unter 5.000 € werden nicht ausgezahlt.

Fördergeber: KFW, BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2023