BMU – Umwelt­ Innovationsprogramm

(KfW 230)

 Förderprogramm

Stichworte: KfW, BMU, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Abwasser, Gewerbe, Industrie

Beschreibung: Die BMU fördert mit einem Zins oder einem Investitionszuschuss Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die innovative Umweltschutzmaßnahmen in Deutschland umsetzen wollen.

Was wird gefördert?

  • Pilotprojekte, wenn das jeweilige Verfahren großtechnisch erstmals in Deutschland angewendet wird. Neben diesem Innovationscharakter sollte das Vorhaben Demonstrationscharakter besitzen und eine Multiplikatorwirkung entfalten können.
  • Gefördert werden Baumaßnahmen, Maschinen und Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. Messungen zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen aus den folgenden Bereichen:
    • Abwasserbehandlung/
    • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
    • Circular Economy
    • Bodenschutz
    • Luftreinhaltung, Klimaschutz
    • Minderung von Lärm und Erschütterungen
    • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
    • Ressourceneffizienz/­Materialeinsparung
  • Gefördert werden können auch modell­hafte Investitions­vorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klima­wandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umwelt­belastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden. Diese müssen allerdings:
    • über den Stand der Technik hinausgehen oder
    • eine neuartige Verfahrens­kombination im ausgewählten Anwendungs­bereich darstellen

    Kombination mit anderen Zuschüssen?

    Eine Finanzierung aus diesem Programm kann nicht mit anderen öffentlichen Bundes- oder Landes­fördermitteln kumuliert werden. Ausgeschlossen sind:

    • ergänzende Kreditfinanzierungen der KfW
    • anderer Förder­banken und Ausfallbürgerschaften im Rahmen der zulässigen Anmelde­schwellen und Beihilfe­höchstgrenzen

    Ausgeschlossen ist die Kombination mit folgenden Förderungen:

    • Förderung nach dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, KWKAusVO)
    • Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
    • vergleichbare staatliche Förderungen

    Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:

    √ In- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland
    √ Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
    √ Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Eigenbetriebe und Zweckverbände

    Wie hoch ist die Förderung?

    • Zwei Möglichkeiten:
      • Investitionszuschuss: i.d.R. bis zu 30 % der förderfähigen Kosten
      • Kredit mit Zinszuschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): zinsverbilligten Kredit in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten
    • Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert
    • 100 % des Kredit­betrages werden ausgezahlt.
    • Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen.
    • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bank­arbeitstage nach Zusage

    Rückzahlung

    • Während der tilgungs­freien Zeit werden nur Zinsen gezahlt – danach gleich hohe viertelj­ährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kredit­betrag
    • Außerplanmäßige Tilgungen sind nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich

    Fördergeber: KfW-Bank

    Themen:
    Zuletzt aktualisiert: 15.09.2023