BMU – Umwelt Innovationsprogramm
(KfW 230)
Förderprogramm
Stichworte: KfW, BMU, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Abwasser, Gewerbe, Industrie
Beschreibung: Die BMU fördert mit einem Zins oder einem Investitionszuschuss Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die innovative Umweltschutzmaßnahmen in Deutschland umsetzen wollen.
Was wird gefördert?
- Pilotprojekte, wenn das jeweilige Verfahren großtechnisch erstmals in Deutschland angewendet wird. Neben diesem Innovationscharakter sollte das Vorhaben Demonstrationscharakter besitzen und eine Multiplikatorwirkung entfalten können.
- Gefördert werden Baumaßnahmen, Maschinen und Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. Messungen zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen aus den folgenden Bereichen:
- Abwasserbehandlung/
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Circular Economy
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung, Klimaschutz
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
- Ressourceneffizienz/Materialeinsparung
- Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden. Diese müssen allerdings:
- über den Stand der Technik hinausgehen oder
- eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen
Kombination mit anderen Zuschüssen?
Eine Finanzierung aus diesem Programm kann nicht mit anderen öffentlichen Bundes- oder Landesfördermitteln kumuliert werden. Ausgeschlossen sind:
- ergänzende Kreditfinanzierungen der KfW
- anderer Förderbanken und Ausfallbürgerschaften im Rahmen der zulässigen Anmeldeschwellen und Beihilfehöchstgrenzen
Ausgeschlossen ist die Kombination mit folgenden Förderungen:
- Förderung nach dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, KWKAusVO)
- Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- vergleichbare staatliche Förderungen
Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:
√ In- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland
√ Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
√ Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Eigenbetriebe und Zweckverbände
Wie hoch ist die Förderung?
- Zwei Möglichkeiten:
- Investitionszuschuss: i.d.R. bis zu 30 % der förderfähigen Kosten
- Kredit mit Zinszuschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): zinsverbilligten Kredit in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten
- Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt.
- Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen.
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Rückzahlung:
- Während der tilgungsfreien Zeit werden nur Zinsen gezahlt – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag
- Außerplanmäßige Tilgungen sind nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Fördergeber: KfW-Bank
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