KfW-Umweltprogramm (240, 241)
Umwelt schützen und Ressourcen schonen
Förderprogramm
Stichworte: KfW, Gewerbe, Kredit, Abwasser, Abfall, Mobilitätssektor, Industrie, Klimaschutz
Beschreibung: Die Förderbank KfW bietet verschiedene Förderprogramme für privat Personen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Mit dem (KfW-) Umweltprogramm werden Investitionen, in den Bereichen Umweltschutz und Nachhaltigkeit, mit einem Kredit gefördert. Diese Förderung richtet sich an Unternehmen und Freiberufler.
Was wird gefördert?
förderfähige Maßnahmen:
- Natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks (mit Tilgungszuschuss)
- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy„)
- Luftreinhaltung/Lärmschutz
- Technische Klimaschutzmaßnahmen
- Anpassung an den Klimawandel
- Umweltfreundlicher Verkehr
- Sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
- Planungs- und Umsetzungsbegleitung
Nicht gefördert werden:
- Grundstückserwerb; das geht mit dem KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376)
- Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz; das geht mit Förderprodukten aus dem Bereich Energie und Umwelt
- Technische gebäudebezogene Maßnahmen; das geht mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (263)
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten
- Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Kombination mit anderen Zuschüssen?
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich
- Die Förderung mit einem Tilgungszuschuss für den Verwendungszweck „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ darf nicht mit staatlichen Beihilfen für dieselbe Maßnahme kumuliert werden
Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:
√ Unternehmen jeder Größe
√ Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
√ Freiberufler
√ Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
Wie hoch ist die Förderung?
- in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
- 100 % des Kreditbetrags werden ausgezahlt, abrufbar wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat, beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Zinsätze und Laufzeit:
Kleine Unternehmen erhalten einen günstigeren Zinssatz. Der individuelle Zinssatz wird mit der Grundlage der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten berechnet.
Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre
Rückzahlung:
- Während der tilgungsfreien Zeit werden nur Zinsen gezahlt – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag
- Außerplanmäßige Tilgungen sind nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Tilgungszuschuss:
- Einen Tilgungszuschuss gibt es für den Verwendungszweck „Natürliche Klimachutzmaßnahmen“, nachdem mit der „Bestätigung nach Durchführung“ nachgewiesen wurde, dass das Investitionsvorhaben durchgeführt wurde
- Maßnahmen werden mit einem Zuschuss von bis zu 40% der förderfähigen Kosten gefördert
- Kleine Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 20% auf die förderfähigen Kosten
- Mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10% auf die förderfähigen Kosten
Fördergeber: KfW-Bank, Budesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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