KfW-Umwelt­programm (240, 241)

Umwelt schützen und Ressourcen schonen

 Förderprogramm

Stichworte: KfW, Gewerbe, Kredit, Abwasser, Abfall, Mobilitätssektor, Industrie, Klimaschutz

Beschreibung: Die Förderbank KfW bietet verschiedene Förderprogramme für privat Personen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Mit dem (KfW-) Umweltprogramm werden Investitionen, in den Bereichen Umweltschutz und Nachhaltigkeit, mit einem Kredit gefördert. Diese Förderung richtet sich an Unternehmen und Freiberufler.

Was wird gefördert?

förderfähige Maßnahmen:

  • Natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebs­geländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrie­parks (mit Tilgungszuschuss)
  • Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy„)
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz
  • Technische Klimaschutzmaßnahmen
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Umweltfreundlicher Verkehr
  • Sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
  • Planungs- und Umsetzungsbegleitung

Nicht gefördert werden:

  • Grundstückserwerb; das geht mit dem KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376) 
  • Investitionen in erneuerbare Energien und Energie­effizienz; das geht mit Förder­produkten aus dem Bereich Energie und Umwelt
  • Technische gebäudebezogene Maßnahmen; das geht mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (263)
  • Treuhandkonstruktionen
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten
  • Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben

Kombination mit anderen Zuschüssen?

  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich
  • Die Förderung mit einem Tilgungszuschuss für den Verwendungs­zweck „Natürliche Klimaschutz­maßnahmen“ darf nicht mit staatlichen Beihilfen für dieselbe Maßnahme kumuliert werden

Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:

√ Unternehmen jeder Größe
√ Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
√ Freiberufler
√ Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

Wie hoch ist die Förderung?

  • in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
  • 100 % des Kreditbetrags werden ausgezahlt, abrufbar wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat, beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage

Zinsätze und Laufzeit:

Kleine Unternehmen erhalten einen günstigeren Zinssatz. Der individuelle Zinssatz wird mit der Grundlage der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten berechnet.

Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre

Rückzahlung: 

  • Während der tilgungs­freien Zeit werden nur Zinsen gezahlt – danach gleich hohe viertelj­ährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kredit­betrag
  • Außerplanmäßige Tilgungen sind nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Tilgungszuschuss:

  • Einen Tilgungszuschuss gibt es für den Verwendungszweck „Natürliche Klimachutzmaßnahmen“, nachdem mit der „Bestätigung nach Durchführung“ nachgewiesen wurde, dass das Investitionsvorhaben durchgeführt wurde
    • Maßnahmen werden mit einem Zuschuss von bis zu 40% der förderfähigen Kosten gefördert
    • Kleine Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 20% auf die förderfähigen Kosten
    • Mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10% auf die förderfähigen Kosten

 

Fördergeber: KfW-Bank, Budesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 

Themen:

 

 

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2023