Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

 Förderprogramm

Stichworte: BMWK (ehem. BMWi), BAFA, E-Mobilität, Mobilitätssektor, Umweltbonus

Beschreibung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK ehem. BMWi) möchte die Elektromobilität in Deutschland stärken. Hierfür sollen mit einem Umweltbonus den Absatz neuer bzw. junger gebrauchter Elektrofahrzeuge gefördert werden. Der Umweltbonus wird sowohl für Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge ausgezahlt. Der Erwerb eines Acoustic Vehicle Alert System (AVAS), welches zur Sicherheit für Verkehrsteilnehmer, die auf akustische Signale angewiesen sind, dient, ist seitdem 01.07.2021 für alle Fahrzeugtypen verpflichtend und damit nicht mehr Gegenstand der Förderung.

Was wird gefördert?

  • ein erstmals in Deutschland zugelassenes, elektrisch betriebenes Neufahrzeug
  • Junge gebrauchte Elektrofahrzeug ab der 2. Zulassung im Inland
  • Verdoppelter Bundesanteil am Umweltbonus für Fahrzeuge, die nach dem 3.6.2020 zugelassen wurden. Nur bis zum 31.12.2024

Bedingung der Fahrzeuge:

  • Es muss sich um ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug, ein Brennstoffzellenfahrzeug, ein Fahrzeug ohne lokale CO2-Emissionen oder ein Fahrzeug dessen Emissionen die Werte des Elektromobilitätsgesetz nicht übersteigen handeln
  • Ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug muss CO2-Emissionen je gefahrenen Kilometer in Höhe von maximal 50 g oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 km aufweisen
  • Das Fahrzeugmodell muss auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge als zu begünstigendes Fahrzeugmodell veröffentlicht sein
  • Das Fahrzeug muss neu sein oder es muss ein sogenanntes junges gebrauchtes Fahrzeug sein (maximal 12 Monate erstzugelassen, maximal 15.000 km Laufleistung und noch nicht gefördert)
  • Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen sein
  • Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 Euro nicht überschreiten (Ab 1.1.2024 maximal 45.000 Euro)

    Kombination mit anderen Zuschüssen?

    Ja, mit:

    • Sofortprogramm Saubere Luft – BMWK
    • Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMWK
    • Förderrichtlinie Elektromobilität – BMDV
    • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMDV
    • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – KfW
    • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
    • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) –Land Berlin 
    • Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin – Land Berlin
    • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen– Land Mecklenburg-Vorpommern
    • BW-e-Solar-Gutschein–Land Baden-Württemberg 
    • Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
    • Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum (TALAKO) – Stadt Köln

    Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:

    Berechtigte Käufer bzw. Leasingnehmer:
    √ Privatpersonen
    Nicht antragsberechtigte sind Privatpersonen:
    über deren Vermögen ein Isolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
    die eine Vermögensauskunft abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichet sind

    Wie hoch ist die Förderung?

    Rein batteriebetriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge

    Neufahrzeuge

    01.01.2023 bis 31.12.2023

    Kauf Leasing 12-23 Monate Leasing ab 24 Monate junge Gebraucht-fahrzeuge Kauf Leasing 12-23 Monate Leasing ab 24 Monate
    Bundesanteil bei einem BAFA-Listenpreis bis 40.000 Euro 4500€ 2250€ 4500€ 3000€ 1500€ 3000€
    Herstelleranteil 2250€ 1125€ 2250€ 1500€ 750€ 1500€
    Bundesanteil bei einem BAFA-Listenpreis zwischen 40.000 Euro und 65000 Euro 3000€ 1500€ 3000€ 3000€ 1500€ 3000€
    Herstelleranteil 1500€ 750€ 1500€ 1500€ 750€ 1500€

    Rein batteriebetriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge

    Neufahrzeuge

    01.01.2024 bis 31.12.2024

    Kauf Leasing 12-23 Monate Leasing ab 24 Monate junge Gebraucht-fahrzeuge Kauf Leasing 12-23 Monate Leasing ab 24 Monate
    Bundesanteil bei einem BAFA-Listenpreis bis 40.000 Euro 3000€ 1500€ 3000€ 2400€ 1200€ 2400€
    Herstelleranteil 1500€ 750€ 1500€ 1200€ 600€ 1200€

    Ab 2024: Der Bundesanteil am Umweltbonus wird nur gezahlt, wenn der Netto-Kaufpreis (exklusive Mehrwertsteuer) des Basismodells für den Endkunden nachweislich um mindestens den Herstelleranteil am Umweltbonus gemindert wird

    Fördergeber: Hersteller des Fahrzeugs, Land NRW

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    Zuletzt aktualisiert: 15.09.2023