Energieberatung für Wohngebäude

 Förderprogramm

Stichworte: BMWK, Wohnungsbau, Modernisierung, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Beratung

Beschreibung: Die Bundesregierung hat Programme zur energetischen Gebäudesanierung zum Anfang des Jahres 2021 im BEG gebündelt. Bevor ein Wohngebäude energetisch saniert wird, kann es ratsam sein, sich von einem zugelassenen Energieberater beraten zulassen. Für diese Energieberatung gibt das BMWK einen Zuschuss. Der Antrag soll vor Beginn der Beratung von dem Energieberatungsunternehmen online beim BAFA gestellt werden.

Was wird gefördert?

Beratung für eine:

  • Schritt für Schritt Anleitung, wie das Wohngebäude über einen längeren Zeitraum umfassend energetisch saniert werden kann.
  • umfassende Sanierung des Wohngebäudes, um ein bundesgefördertes KfW-Effizienzhaus zu erreichen.

Kombination mit anderen Zuschüssen?

Die Förderung nach dieser Richtlinie schließt die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme des Bundes für dieselben Maßnahmen aus. Eine Förderung der vorgeschlagenen Investitionen ist hiervon nicht betroffen.

Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:

√ Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
√ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
√ Nießbrauchsberechtigte
√ Mieter und Pächter
Voraussetzungen:
• Das Wohngebäude befindet sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
• Der Bauantrag liegt mindestens 10 Jahre zurück
• Der Energieberater erfüllt die nötigen Anforderungen und ist spätesten ab dem 01.01.2024 in der Expertenliste unter www.energie-effizien-experten.de in der Kategorie "Energieberatung für Wohngebäude" gelistet sein
• Die Energieberatung muss mindestens aus einer Datenaufnahme vor Ort, der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans und einer Aushändigung und Erläuterung dieses Plans bestehen

Wie hoch ist die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars erhalten, mit einer Obergrenze von:

  • 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • 1.700 € für Wohnhäuser mit 3 oder mehr Wohneinheiten

Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, ist es möglich für zusätzliche Erläuterungen bei der Eigentümerversammlung einmalig maximal 500 € zu erhalten.

Fördergeber: BMWK

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2023