Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
Förderprogramm
Stichworte: BMWK, Wärmenetz, Wärmespeicher, Fernwärme, Nahwärme, Erneuerbare Energien, Förderung, Wärmeerzeuger, Erneuerbare Wärme, Wärmepumpe, Solarthermie, Abwärme
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Transformation von bestehenden Wärmenetzsystemen hin zu einer Treibhausgasneutralität bis 2045
- Die Errichtung von neuen Wärmenetzsystemen, die überwiegend (zu mindestens 75 %) durch erneuerbare Wärmeerzeugung bzw. durch unvermeidbare Abwärme gespeist werden.
- Investitionen in Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für die Integration von Erzeugern, Abwärme und die Netzerweiterung sowie Wärmeübergabestationen als Einzelmaßnahmen
- Betriebskosten zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen, wenn deren Investition über Modul 2 oder 3 gefördert wurden.
Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
- Ein Transformationsplan soll folgende Elemente beinhalten:
- Ist-Analyse der Netze und der Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme
- Konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeithorizonten bis hin zur Treibhausgasneutralität in 2045
- Notwendige Ressourcen
- Eine Machbarkeitsstudie für die Neuerrichtung von Wärmenetzen soll folgende Elemente beinhalten:
- Potenzialanalyse zu erneuerbaren Energien und Abwärme
- Analyse des Wärmeerzeugerportfolios und der notwendigen Wärmenetzparameter
- Darstellung der Zielerreichung eines Anteils von 75% der Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien und Abwärme bis 2045
- Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Konzepts
Modul 2: Systemische Förderung
- Investitions- und Betriebskostenförderung im Neubau und Bestand
- Gefördert werden Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Wärmepumpen, Geothermie, Biomasse), Infrastrukturelemente und Speicher (u. a. Rohrleitungen, Armaturen, Übergabestationen, Wärmespeicher, MSR- und Digitalisierungskomponenten), Umfeldmaßnahmen und Planungsleistungen
- Vorrausetzungen sind:
- Transformationsplan oder Machbarkeitsstudie nach Modul 1
- Entwurfs- und Genehmigungsplanungen überwiegend abgeschlossen
Modul 3: Einzelmaßnahmen
- Einzelmaßnahmen für Netze ohne Transformationsplan werden gefördert, wenn ein Zielbeld des dekarbonisierten Wärmenetzes sowie prognostizierte CO2-Einsparungen vorgelegt werden können
- Einzelmaßnhamen zusätzlich zu einem Transformationsplan sind dann förderfähig, wenn mindestens das erste Maßnahmenpaket bereits umgesetzt wurde
- Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen:
- Solarthermieanlagen
- Wärmepumpen
- Biomassekessel
- Wärmespeicher
- Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
- Wärmeübergabestationen
Modul 4: Betriebskostenförderung
- Betriebskostenförderung für Solarthermieanlagen und Wärmepumpen in neuen oder zu transformierenden Netzen zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke. Die Anlagen müssen über Modul 2 oder 3 gefördert worden sein.
Nicht förderfähig sind:
- Die Kosten für Anlagen zur Wärmebereitstellung aus fossilen Energieträgern
- Netze mit weniger als 16 Gebäuden oder 100 Wohneinheiten
- Neubau von Wärmenetzen, die zu weniger als 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden
Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:
- Unternehmen
- Kommunen
- Kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen
- kommunale Zweckverbände
- eingetragene Vereine
- eingetragene Genossenschaften
- Contractoren
Kumulierungsverbot?
Die Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen für das gleiche Projekt kumuliert werden, es sei denn, die Förderung betrifft unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Kosten.
Wie hoch ist die Förderung?
Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien werden mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gefördert. Die maximale Fördersumme liegt bei 2 Mio. € pro Antrag.
Modul 2 und 3: Die Förderung kann maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben für die Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur betragen. Die maximale Fördersumme liegt bei 100 Mio. € in Summe für alle Anträge, die auf demselben Transformationsplan beruhen. Die Gesamtförderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke zwischen dem zu fördernden Projekt und dem plausiblen kontrafaktischen Fall begrenzt.
Modul 4: Betriebskostenförderung. Diese wird auf die Gesamtförderung des zu fördernden Projekts angerechnet und ist begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitslücke des Projekts.
Fördergeber: BMWK
Themen: