Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Förderprogramm
Stichworte:BMWK (ehem. BMWi), Nichtwohngebäude, Wohngebäude, Bestand, Neubau, Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Sanierung, Energieeffizienz, KfW, Kommunen, Bestand, Energieeffizienz
Beschreibung: Um die CO2-Einsparung im Gebäudesektor zu unterstützen, hat die Bundesregierung im Jahr 2021 verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Zum Beispiel wurde im Rahmen des Klimaschutzpaketes die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ausgeschrieben. Im Gegensatz zu bisherigen Förderprogrammen für den Gebäudesektor bietet die BEG eine einheitliche Förderstruktur für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.
Welche Kernelemente hat die BEG (allgemein)?
- Möglichkeit der Kredit- oder Zuschussförderung für alle Fördermaßnahmen
- Einführung neuer ambitionierter Förderklassen mit höheren Fördersätzen: Erneuerbare Energien-Klasse (EE-Klasse) und Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse)[1] Bei den NH-Klassen werden ökologische, soziokulturelle und ökonomische Aspekte im gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes berücksichtigt.
- Förderangebote für den Neubau und die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzhäusern bzw. Effizienzgebäuden
- Kreditvariante für Einzelmaßnahmen
- Verbesserte Förderung für Nichtwohngebäude einschließlich Beratungs- und Planungsleistungen
- Verbesserte Schnittstelle zur Energieberatung: Förderbonus für schrittweise Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Was wird gefördert?
Förderungen für Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden: | Förderungen für Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden: |
Wände, Dachflächen, Bodenflächen und Geschossdecken dämmen | Wände, Dachflächen, Bodenflächen und Geschossdecken dämmen |
Austausch von Fenstern und Außentüren | Austausch von Fenstern und Außentüren |
Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern | Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern |
Einbau/ Austausch/ Optimierung von Lüftungsanlagen | Einbau/ Austausch/ Optimierung von Lüftungsanlagen |
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik einbauen, um einen Gebäudeautomatisierungsgrad zu realisieren | Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen |
Anlagen zur Wärmeerzeugung, wie Solarkollektoren, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstofzellenheizung, Anschluss an ein Wärmenetz und Errichtung/ Umbau/ Erweiterung/ Anschlus an ein/-es Gebäudenetz/-es | Anlagen zur Wärmeerzeugung, wie Solarkollektoren, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstofzellenheizung, Anschluss an ein Wärmenetz und Errichtung/ Umbau/ Erweiterung/ Anschlus an ein/-es Gebäudenetz/-es |
Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandgebäuden | Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandgebäuden |
Kältetechnik zur Raumkühlungund Einbau Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme |
Wie hoch ist die Förderung?
- Der Fördersatz unterscheidet sich von Einzelmaßnahme zu Einzelmaßnahme von 15 Prozent bis maximal 30 Prozent. Dieser wird bei bestimmten Anlagen zur Wärmeerzeugung durch einen Heizungstauschbonus um weitere 10 Prozentpunkte erhöht.
- Wärmepumpen bekommen einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent
- Einzelmaßnahmen zur Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung erhalten einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozent
- Für die Fachplanung gibt es eine Förderung von 50 Prozent
Technologien:
Spezifische Fördermöglichkeiten:
- Nichtwohngebäude – Kredit (263)
- Kommunen – Kredit (264)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)