Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
Förderprogramm
Stichworte: BMWK (ehem. BMWi), BAFA, E-Mobilität, Mobilitätssektor, Umweltbonus

Was wird gefördert?
- ein erstmals in Deutschland zugelassenes, elektrisch betriebenes Neufahrzeug
- Junge gebrauchte Elektrofahrzeug ab der 2. Zulassung im Inland
- Verdoppelter Bundesanteil am Umweltbonus für Fahrzeuge, die nach dem 3.6.2020 zugelassen wurden. Nur bis zum 31.12.2024
Bedingung der Fahrzeuge:
- Es muss sich um ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug, ein Brennstoffzellenfahrzeug, ein Fahrzeug ohne lokale CO2-Emissionen oder ein Fahrzeug dessen Emissionen die Werte des Elektromobilitätsgesetz nicht übersteigen handeln
- Ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug muss CO2-Emissionen je gefahrenen Kilometer in Höhe von maximal 50 g oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 km aufweisen
- Das Fahrzeugmodell muss auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge als zu begünstigendes Fahrzeugmodell veröffentlicht sein
- Das Fahrzeug muss neu sein oder es muss ein sogenanntes junges gebrauchtes Fahrzeug sein (maximal 12 Monate erstzugelassen, maximal 15.000 km Laufleistung und noch nicht gefördert)
- Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen sein
- Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 Euro nicht überschreiten (Ab 1.1.2024 maximal 45.000 Euro)
Kombination mit anderen Zuschüssen?
Ja, mit:
- Sofortprogramm Saubere Luft – BMWK
- Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMWK
- Förderrichtlinie Elektromobilität – BMDV
- Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMDV
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – KfW
- Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) –Land Berlin
- Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin – Land Berlin
- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen– Land Mecklenburg-Vorpommern
- BW-e-Solar-Gutschein–Land Baden-Württemberg
- Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
- Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum (TALAKO) – Stadt Köln
Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:
Wie hoch ist die Förderung?
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Rein batteriebetriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge Neufahrzeuge 01.01.2023 bis 31.12.2023 |
Kauf | Leasing 12-23 Monate | Leasing ab 24 Monate | junge Gebraucht-fahrzeuge | Kauf | Leasing 12-23 Monate | Leasing ab 24 Monate |
| Bundesanteil bei einem BAFA-Listenpreis bis 40.000 Euro | 4500€ | 2250€ | 4500€ | 3000€ | 1500€ | 3000€ | |
| Herstelleranteil | 2250€ | 1125€ | 2250€ | 1500€ | 750€ | 1500€ | |
| Bundesanteil bei einem BAFA-Listenpreis zwischen 40.000 Euro und 65000 Euro | 3000€ | 1500€ | 3000€ | 3000€ | 1500€ | 3000€ | |
| Herstelleranteil | 1500€ | 750€ | 1500€ | 1500€ | 750€ | 1500€ | |
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Rein batteriebetriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge Neufahrzeuge 01.01.2024 bis 31.12.2024 |
Kauf | Leasing 12-23 Monate | Leasing ab 24 Monate | junge Gebraucht-fahrzeuge | Kauf | Leasing 12-23 Monate | Leasing ab 24 Monate |
| Bundesanteil bei einem BAFA-Listenpreis bis 40.000 Euro | 3000€ | 1500€ | 3000€ | 2400€ | 1200€ | 2400€ | |
| Herstelleranteil | 1500€ | 750€ | 1500€ | 1200€ | 600€ | 1200€ |
Ab 2024: Der Bundesanteil am Umweltbonus wird nur gezahlt, wenn der Netto-Kaufpreis (exklusive Mehrwertsteuer) des Basismodells für den Endkunden nachweislich um mindestens den Herstelleranteil am Umweltbonus gemindert wird
Fördergeber: Hersteller des Fahrzeugs, Land NRW
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