KfW-Kredit 202
Förderprogramm
Stichworte: KfW, BMWK (ehem.BMWi), Sanierung, Quartier, Wärmerzeuger, Energiespeicher, Wärmespeicher, Stromspeicher, Wärmenetz, Gebäude, Trinkwarmwasser, Gewerbe, Bestand, Mobilitätssektor, Wärmesektor, E-Mobilität, Energieeffizienz
Was wird gefördert?
Nachhaltige Investitionen in die Energieeffizienz kommunaler Systeme im Quartier
- Wärme- und Kälteversorgung im Quartier
- Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme
- KWKK-Systeme
- Hocheffiziente KWK-Anlagen auf Basis von Erd- oder Biogas
- Gebäudeübergreifende Wärme- und Kältespeicher
- Wärme- und Kältespeicherung im Quartier
- Wärme- und Kälteverteilung
- Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier
- Errichtung und Erweiterung von KWK-Anlagen zur Nutzung von Klär- oder Faulgasen sowie zugehörige Komponenten
- Einbau energieeffizienter Motoren und Pumpen
- Errichtung und Erweiterung der MSR-Technik der gesamten Ver-/Entsorgungsanlage zur effizienten Regelung von Energieströmen
- Einbau oder Errichtung von Anlagen zur energieeffizienten Trinkwasserkühlung mit Abwärmenutzung
- Errichtung und Umrüstung von Energierückgewinnungssystemen in Gefällestrecken
- Einbau und Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung in öffentlichen Kanalsystemen, zum Beispiel Wärmepumpen und Wärmetauscher
- Austausch der Belüfter bei der aeroben Abwasserbehandlung
- Klimafreundliche Mobilität im Quartier
- Umwidmung von Verkehrsflächen zur Schaffung von Stellflächen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben
- Umgestaltung und Ausweisung öffentlicher Straßenräume zu autofreien oder auto-reduzierten Quartieren
- Quartierspeicher für Elektrizität aus dem Quartier in Kombination mit der Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge und der Nutzung für Haushaltsstrom und Gebäudebetrieb im Quartier
- MSR-Technik und Sensorik inklusive Energiemanagementsoftware zur effizienten Regelung von Energieströmen im Quartier und zur Einbindung in ein quartierweites Energiemanagementsystem sowie zum Monitoring des Managements, vorausgesetzt die Erzeuger werden mit dem Verkehrssektor und mindestens einem weiteren Verbrauchssektor sowie einer Speichertechnologie gekoppelt
- Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung des Lastenmanagements im Quartier, der Energieversorgung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und Einbindung in die Ladeinfrastruktur
- Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur
- Schaffung, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen
- Begrünung von Straßen und Plätzen
- Maßnahmen zur Vernetzung von Grün-und Freiflächen im Quartier, insbesondere zur Verbesserung des Luftaustauschs und Schaffung von Frisch-und Kaltluftschneisen
- Aufwertung bestehender Böden unter Beibehaltung oder zur Verbesserung der natürlichen Bodenfunktion
- Begrünung von Dach- und Fassadenflächen von Verwaltungs- und Betriebsgebäuden zur Regenwasserrückhaltung oder Kühlung durch Verdunstung
- Schaffung oder Umrüstung energieeffizienter Bewässerungsanlagen zum Erhalt der öffentlichen Begrünung
- Maßnahmen zum Regenwassermanagement (wie Nutzung, Versickerung, Verdunstung, Rückhaltung oder Speicherung von Regenwasser)
- Reaktivierung offener Strukturen und Renaturierung urbaner Gewässer zur Grundwasseranreicherung und Erhöhung der Verdunstungsleistung
Art der Förderung:
Kredit
Kombination mit anderen Zuschüssen?
Grundsätzlich möglich.
Ausgeschlossen ist die Kombination mit folgenden Förderungen:
- Förderung nach dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, KWKAusVO)
- Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- vergleichbare staatliche Förderungen
Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zinssatz wird individuell gemäß den wirtschaftlichen Verhältnissen bestimmt. Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.
- Förderhöhe: bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
- Bis zu 100 % Finanzierung der förderfähigen Kosten
- Auszahlung zu 100 %, wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Eine Aufstockung des Kredits oder des Tilgungszuschusses nach Kreditzusage ist nicht möglich
Rückzahlung/ Tilgung:
- Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu zahlen.
- Außerplanmäßige Tilgungen sind nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Nachweispflicht:
Spätestens 15 Monate nach Vollauszahlung des Kredites soll ein Verwendungsnachweis erbracht werden.
Fördergeber:
KfW-Bank und gefördert durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen