Programm für rationelle Energieversorgung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) – Programmbereich Wärme- und Kältenetze

 Förderprogramm

Stichworte: Wärmeversorgung, Wärmenetz, Abwärme, Speicher

Beschreibung: In dem Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) bündelt das Land Nordrhein-Westfalen den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Das Förderprogramm umfasst mehrere Programmbereiche, zu denen jeweils eigene Förderrichtlinien vorliegen. Mit dem Programmbereich „Wärme- und Kältenetze“ wird der Neu- und Ausbau energieeffizienter Wärme- und Kältenetze, einschließlich der Einbindung nutzbarer Abwärmequellen, für die öffentliche Versorgung gefördert.

Was wird gefördert?

  • Neubau und Verdichtung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen zur Verteilung von Wärme oder Kälte bis zu einem Nenndurchmesser des Medienrohres mit von 300 Millimeter,
  • dem Wärme- und Kältenetz zugehörige Anlagen zur Auskopplung von Wärme insbesondere aus industriellen und gewerblichen Prozessen, aus Grubenwasser, aus der Tiefengeothermie und Abfallverbrennungsanlagen,
  • thermische Speicher in Verbindung mit Wärme- und Kältenetzen,
  • Wärme- und Kälteleitungen zur Querung von Infrastruktureinrichtungen mit überregionaler Bedeutung,
  • Umbau vorhandener Wärmedampfnetze auf Heiß- und Warmwassernetze,
  • Verbindung von vorhandenen Wärmenetzen,
  • besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen zur Verteilung und zum Transport von effizienter Wärme und Kälte sowie erforderlicher Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt,
  • in besonders gelagerten Einzelfällen die unterirdische Verlegung von Wärmeleitungen mit einem Nenndurchmesser der Medienrohre größer 300 Millimeter,
  • energieeffiziente Heiß- und Warmwassernetze zur Erschließung industrieller Abwärme,
  • innovative Systemkomponenten in energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen [1]Hierrunter zählen Großwärmepumpen, die Wärme und Kälte unter Einbeziehung von erneuerbaren Energien bereitstellen.
  • Studien zum Neu- und Ausbau sowie zur Modernisierung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen [2]Beihilfen für Studien nach der Nummer 2 Buchstabe k, die sich auf Investitionen in energieeffiziente Fernwärme- und Fernkältesysteme beziehen, können nach Artikel 49 AGVO gewährt werden. Die Förderquote beträgt 50 Prozent der Kosten der Studie. Bei mittleren Unternehmen kann sie bis zu 60 Prozent und bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent betragen.

 

Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:

√  Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Höhe des Zuschusses ist von Art und Umfang der Maßnahmen abhängig und kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei 100.000 €
  • Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW

Fördergeber: Land NRW

Technologien:

    Zuletzt aktualisiert: 15.09.2023