Progres.NRW – Programmbereich Klimaschutztechnik
Förderprogramm
Stichworte: NRW, Abwärme, Solarthermie, Photovoltaik, Energiespeicher, Geothermie, energieeffiziente Gebäude
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Beschreibung: In dem Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) bündelt das Land Nordrhein-Westfalen den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Das Förderprogramm umfasst mehrere Programmbereiche, zu denen jeweils eigene Förderrichtlinien vorliegen. Der Programmbereich „Markteinführung“ endete am 30.06.2021 und wurde durch den Programmbereich Klimaschutztechnik ersetzt. Gefördert werden sowohl Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und Erneuerbare Energien und für den Ausbau von Smart Cities und Regionen, sowie Technologien für die Infrastruktur, für den Städtebau bzw. Stadterneuerung, Wohnungsbau und Modernisierung.
Was wird gefördert?
- Fördermodul „Erneuerbare Energien“:
- thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
- Photovoltaikanlagen, die nicht über das EEG gefördert werden
- Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
- Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
- Wasserkraftanlagen
- Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
- Förderung von Fassaden-Photovoltaik
- Förderung von Carports mit Photovoltaik-Dach
- Förderung von Beratungsleistungen für Kleinwindenergieanlagen
- Fördermodul „Geothermie“:
- oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe (Erdwärmesonden, Erdwäremkollektoren, Brunnenbohrungen)
- mitteltiefe Erdwärmesonde
- mitteltiefe Dublette
- Vorstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie
- Machbarkeitsstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie
- seismische Messungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie
- Weiterbildung zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke und Einbau von geschlossenen Wärmeüberträger-Systemen (Erdwärmesonden)
- Fortbildungslehrgänge an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik
- Fördermodul „Energiesysteme für klimagerechte Gebäude“:
- stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
- thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
- Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie
- oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
- Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
- Austausch elektrischer Speicherheizungen in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung
- Bildungsprämie Wärmepumpe
- Fördermodul „Energiewende im Quartier“:
- Nahwärme- und Nahkältenetze
- Anschluss an ein Wärme- und Kältenetz
- Wärme- und Kältespeicher
- gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme
- Fördermodul „Modellprojekte. NRW“: vom Land Nordrhein-Westfalen initiierte Vorhaben für klimagerechte und nachhaltige Gebäude und Quartiere sowie Maßnahmen von besonderem Landesinteresse
- Building Information Modeling zur Verbesserung der energetischen Qualität von klimagerechten Gebäuden
- KlimaGebäude. NRW
- Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
- Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
- Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden
- Maßnahmen von besonderem Landesinteresse
- Fördermodul „Förderung von Wärmekonzepten“:
- technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, treibhausgasarmer und treibhausgasneutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes
- Fördermodul „Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen“:
- technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes sowie
- Fördermodul „Transformationskonzepte für die treibhausgasneutrale Produktion 2045:
- technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Transformation von Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes im Hinblick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion bis spätestens 2045.
Kombination mit anderen Zuschüssen?
- Grundsätzlich möglich, solange es sich an die Richtlinien zur Förderung mit anderen Zuwendungen gehalten wird
- Die Summer aller staatlichen Subventionen und Zuwendungen darf die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten
Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:
√ Privatpersonen und freiberuflich Tätige
√ Unternehmen
√ Wohnungseigentümergemeinschaften
√ juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
√ kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
√ Körperschaften und Anstalten / Institute des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
√ Gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens
- Ihre Kosten müssen mindestens 350 € betragen
Fördergeber: Land NRW
Der Antrag ist regelmäßig, vor dem Beginn der Maßnahme, bei der Bezirksregierung Arnsberg zustellen.
Konzepte: