Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Oberprogramm

 Förderprogramm

Stichworte: Stromerzeuger, Solar, PV, Biomasse, Erneuerbare Energien, Windkraft, EEG-Umlage , Förderung, Gebäude, PV, Erdwärme, Wohngebäude, Wohnungswirtschaft, Mieterstrom

Beschreibung: Im Jahr 2000 wurde vom deutschen Gesetzgeber das „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) verabschiedet, dass durch die Ermöglichung einer nachhaltigen Entwicklung der Stromversorgung unter anderem zum Ziel hat, die Neu- und Weiterentwicklung von Stromerzeugungstechnologien aus erneuerbaren Energien wie die Photovoltaik zu fördern und dadurch auch die volkswirtschaftlichen Kosten durch Energieimport zu senken und gleichzeitig den Klimaschutz voranzutreiben. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80% im Jahr 2030 zu steigern (§1 Abs. 2 [1]https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__1.html. EEG). 2021 wurde das EEG zweimal novelliert. Die letzte Änderung des EEG am 07.07.2022 war auch die größte Änderung und ist am 01.01.2023 vollständig in Kraft getreten.

Wesentliche Maßnahmen:

  • Vorrang für elektrischen Strom aus erneuerbaren Energien: Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind bevorzugt an das Netz anzuschließen und die elektrische Energie ist vorrangig abzunehmen und zu vergüten. Bei Überkapazitäten ist die Energieerzeugung konventioneller Kraftwerke zu verringern.
  • Kostendeckende Einspeisevergütung: Über einen Zeitraum von 20 Jahren wird eine feste Einspeisevergütung gewährt. Die Höhe der Vergütung hängt ab von der Energiequelle, der Größe der Anlage, den eingesetzten Technologien, dem Anwendungsbereich und vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
  • Umlage: Da die EEG-Umlage mit dem Start von 2023 abgeschafft wurde, erfolgt die Finanzierung jetzt durch „Energie- und Klimafonds“.
  • Einspeisevergütung: Die gezahlte Einspeisevergütung hat sich über viele Jahre verringert. Durch die neue EEG Regelung 2023 wurde diese jedoch für sowohl Teileinspeisung als auch Volleinspeisung erhöht.
  • Umsatzsteuer: Seit dem 01.01.2023 ermäßigt sich die Steuer für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber auf 0. Eingeschlossen sind dabei die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und die dazu gehörigen Speicher

Fördergeber: Netzbetreiber,  „Energie- und Klimafonds“

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2023