KfW-Zuschuss 432
Förderprogramm
Stichworte: KfW, BMWK (ehem. BMWi), Kommunen, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Bestand, energetische Sanierung, energieeffizientes Sanieren, Förderung, Quartier
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm besteht aus zwei Bausteinen.
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- Integriertes Quartierskonzept
- Ausgangsanalyse:
- Wer sind die größten Energieverbraucher im Quartier?
- Wo liegen die Potenziale für Energieeinsparung und -effizienz?
- Wie soll die Gesamtenergiebilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?
- Konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
- Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
- Erfolgskontrolle
- Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
- Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
- Ausgangsanalyse:
- Sanierungsmanagement (bei bereits bestehendem integrierten energetischen Quartierskonzept)
- Konzeptumsetzung planen
- Akteure aktivieren und vernetzen
- Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
- zentraler Ansprechpartner für Fragen zu Finanzierung und Förderung
- Integriertes Quartierskonzept
Kombination mit anderen Zuschüssen?
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
- Außerdem möglich ist die weitere Förderung einer Person, die bereits für ein Vorhaben aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) als Klimaschutzmanager bezuschusst wurde.
Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:
Wie hoch ist die Förderung?
Baustein I:
Ohne einen vorgebenden Höchstbetrag erhalten Kommunen einen Zuschuss in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist, dass das Konzept innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung fertiggestellt und vom Auftraggeber abgenommen wurde. Die Auszahlung erfolgt, nachdem der Verwendungsnachweis überprüft wurde. Zuschüsse unter 5.000€ werden nicht ausgezahlt.
Baustein II:
Kommunen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 210.000 € je Quartier. Bei einer Verlängerung kann auf bis zu 350.000 € aufgestockt werden. Der Förderzeitraum verläuft sich auf 3 Jahre und kann mit einem Antrag auf Verlängerung auf bis zu 5 Jahre erweitert werden. Der Zuschuss wird nachträglich für tatsächlich angefallene Kosten gegeben, dabei erfolgt die Auszahlung in Teilbeträgen in einem 6- Monats-Rhythmus. Zuschüsse unter 5.000 € werden nicht ausgezahlt.
Fördergeber: KFW, BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)