Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Förderprogramm
Stichworte: BMWK (ehem. BMWi), Förderung, Wärmeerzeuger, Wärmeversorgung, Abwärme, Wärmespeicher, Biomasse, Wärmepumpe, Solarthermie, Erneuerbaren Energien, Energieeinsparung, Energieeffizienz
Was wird gefördert?
Modul 1:
- Elektrische Motoren und Antriebe,
- Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
- Ventilatoren für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
- Drucklufterzeuger,
- Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus einem wärmeführenden Abwasser- oder Prozesswasserstrom,
- Dämmung von Anlagen bzw. Anlagenteilen,
- Frequenzumrichter
Modul 2:
- Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen [1]wobei die gesamte, bereitgestellte Energie zu über 50% für Prozesswärme, d.h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Wäschereien, Schwimmbäder etc.) verwendet wird zur Bereitstellung von:
- Wärme aus Solarkollektoranlagen,
- Wärmepumpen,
- Biomasseanlagen, oder
- oberflächennaher und tiefer Geothermie
- und elektrischer Energie aus KWK-Anlagen
- Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger
- Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die prozesswärmerelevanten Wärmesenken [2]im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen
- Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren;
- notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z.B. Fundament oder Einhausung)
- Ertragsüberwachung und Fehlererkennung von installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen
- Nebenkosten für
- Machbarkeitsabschätzungen und Planungen
- Installations- und Montagekosten
Modul 3:
- Software und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:
- von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagementsoftware);
- von Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energie- oder Materialströmen sowie sonstiger
- für den Energie- oder Materialverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
- von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energie- oder Materialverbrauchs liegt.
Modul 4:
- investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, wie z.B.:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen
- Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entstehen
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
- Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
- Maßnahmen zur Einsetzung von Erneuerbaren Energieträgern
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
- Maßnahmen zur Erzeugung von Biogas sowie Holzgas
- Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts
- Umsetzungsbegleitung durch externe Energieberater
Modul 5:
- Erstellung eines Transformationskonzeptes
- Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für Unternehmensstandorte
- Verlängerung des Zeitrahmens für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“
Modul 6:
- investive Maßnahmen zur Elektrifizierung von kleinst- und kleinen Unternehmen:
- Austausch von Bestandsanlagen, die zum Teil oder vollständig von fossilen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen
- Umrüstung von Anlagen, die zum Teil oder vollständig von fossilen Energieträgern betrieben werden, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind
Kombination mit anderen Zuschüssen?
Die Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen, einschließlich Zahlungen/ Vergütungen nach dem EEG, dem KWKG oder nach der De-minimis-VO, für dieselbe Maßnahme kumuliert werden.
Gleichzeitig zu diesem Antrag darf kein Antrag für die KfW 295- Förderung gestellt werden.
Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:
Wie hoch ist die Förderung?
- Modul 1:
- 30% der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten (Artikel 38 AGVO), für große Unternehmen, 40% für mittlere Unternehmen und 50% für große Unternehmen
- Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000 Euro betragen
- Mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 und kleine Unternehmen einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozentpunkten (KMU)
- Modul 2:
- 45% der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten (Artikel 41 AGVO) für große Unternehmen, 55% für mittlere Unternehmen und 65% für kleine Unternehmen
- Mittlere Unternehmen erhalten zusätzlichen einen Bonus in Höhe von 10 und kleiner Unternehmen einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozentpunkten (KMU)
- Modul 3:
- 30% der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten (Artikel 38 AGVO) für große Unternehmen, 40% für mittlere Unternehmen und 50% für kleine Unternehmen
- Mittlere Unternehmen erhalten zusätzlichen einen Bonus in Höhe von 10 und kleiner Unternehmen einen zusätzlichen Bonus in Höhe Prozentpunkten (KMU)
- Modul 4:
- 30% der förderfähigen Investitionskosten bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten für Unternehmen ohne KMU-Status („große Unternehmen“). Der Investitionszuschuss beträgt maximal 500 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2
- maximal 40% der förderfähigen Investitionsmehrkosten bei mittleren Unternehmen und 50% bei kleinen Unternehmen
- Bei Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung kann die Förderquote nochmal um 10 Prozentpunkte erhöht werden
- Der Investitionszuschuss beträgt für kleine und kleinst-Unternehmen maximal 1200 Euro und bei mittleren Unternehmen 900 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2
- Sofern im Rahmen des Vorhabens nach Modul 4 auch Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Modul 2) beantragt werden, werden die CO2-Einsparungen, die durch diese Maßnahmen erzielt werden, bei der Berechnung der maximalen Förderhöhe berücksichtigt.
- Modul 5:
- 40% der beihilfefähigen Kosten (Artikel 49 AGVO) für große Unternehmen, 50% der beihilfefähigen Kosten für mittlere Unternehmen und 60% der beihilfefähigen Kosten für kleine Unternehmen
- Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran Teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte
- Modul 6:
- 20% (Artikel 17 AGVO) bzw. 33% (De-minimis-VO) der beihilfegähigen Kosten für kleine Unternehmen
Höchstbetrag für den Investitionszuschuss:
Modul 1 und 6: 200.000€ je Vorhaben
Module 2,3 und 4: max. 15 Mio.€
Modul 5: 50.000€ pro Konzept bzw. 80.000€ bei Anmeldung and aktiver Teilnahme bei IEEKN
Fördergeber: BMWK (ehem. BMWi)
Verwandte Fördermöglichkeiten: