Einspeisevergütung

 Förderprogramm

Stichworte: Stromerzeuger, Gebäude, PV, Erneuerbare Energien, Windkraft, Erdwärme

Beschreibung: Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, können dafür eine festgelegte Vergütung vom Netzbetreiber erhalten. Die Förderung kann nach §19 Abs.1 EEG [1] https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__19.html. über eine Marktprämie, eine Einspeisevergütung oder einen Mieterstromzuschlag erfolgen. Die Einspeisevergütung ist eine für 20 Jahre garantierte festgelegte Förderung.

Was wird gefördert?

Anspruch auf Zahlung für Einspeisevergütung nach §21 Abs.1 EEG[2] https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__21.html. haben Anlagenbetreiber, die Strom in ein Netz einspeisen und dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen.

Dies gilt für Strom aus:

  • Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kW, deren anzulegender Wert ge-setzlich bestimmt worden ist. Dabei verringert sich der Anspruch nach Maßgabe des § 53 Abs. 1 EEG[3] https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__53.html..
  • Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW für eine Dauer von bis zu drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten und insgesamt bis zu sechs Kalendermonaten pro Kalenderjahr (Ausfallvergütung). Dabei verringert sich der Anspruch nach Maßgabe des § 53 Abs. 3 EEG[3] https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__53.html. und bei Überschreitung einer der Maßgabe des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EEG[4] https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__52.html..
  • ausgeförderten Anlagen. Dabei verringert der Anspruch nach Maßgabe des § 53 Abs. 2 EEG[3] https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__53.html..

Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber den gesamten in dieser Anlage erzeugten Strom zur Verfügung stellen, der

  • nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht wird und
  • durch ein Netz durchgeleitet wird.

Zudem dürfen Anlagenbetreiber nicht mit dieser Anlage am Regelenergiemarkt teilnehmen.

 

Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:

√ Anlagenbetreiber

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe [3] https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__53.html. der Förderung ist abhängig vom Anlagentyp, dem Datum, an dem die Anlage in Betrieb genommen wurde und der installierten Leistung der Anlage. Durch die Änderungen am EEG 2023 steigen die Vergütungssätze der Einspeisevergütung. Derzeit liegt die Vergütung mit Teileinspeisung bei 8,2 Cent pro kWh bis zu einer Anlagengröße von 10 kWp und dann bis 40 kWp bei 7,1 Cent pro kWh. Die Einspeisevergütung mit Volleinspeisung liegt währenddessen bei 13 Cent pro kWh bei einer Größe unter 10kWp und unter 40 kWp bei 10,9 Cent pro kWh (Stand September 2023). Des weiteren fällt die Umsatzsteuer beim Kauf oder bei der Einspeisevergütung weg.

Fördergeber:

Die Einspeisevergütung wird vom Netzbetreiber gezahlt und der Netzbetreiber verkauft diesen Strom an der Börse. Da die EEG-Umlage seit 2023 abgeschafft wurde,  wird die EEG-Förderung jetzt durch „Energie- und Klimafonds“ finanziert.

Weitere Fördermöglichkeiten nach dem EEG:

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2023