Direktvermarktung

 Förderprogramm

Stichworte: Stromerzeuger, Erneuerbare Energien, EEG-Umlage

Beschreibung: Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben mehrere Möglichkeiten eine Vergütung für den eingespeisten Strom zu erhalten. Sie können den erzeugten Strom zum Beispiel direkt vermarkten. Alternativ können Anlagenbetreiber den erzeugten Strom dem Übertragungsnetzbetreiber zur Verfügung stellen, indem sie den erzeugten Strom in ein öffentliches Versorgungsnetz einspeisen. Dafür erhalten die Anlagenbetreiber eine festgelegte Vergütung.

Wie wird gefördert?

  • Anlagenbetreiber, die ihren Strom direkt vermarkten wollen, vereinbaren mit dem Vertragspartner einen Vertrag zur Stromvermarktung. Der Vertragspartner handelt den Strom an der Börse. Die Differenz zwischen dem an der Börse erzieltem Preis und der Einspeisevergütung wird durch die Marktprämie [1]https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__20.html. ausgeglichen.

Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:

√ Anlagebetreiber

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem erzielten Börsenstrompreis. Sie ist die Differenz zwischen dem an der Börse erzieltem Preis und der Einspeisevergütung.

Fördergeber:

Das Marktprämienmodel wird über die EEG-Umlage finanziert.

Weitere Fördermöglichkeiten nach dem EEG:

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2023