Mieterstromzuschlag

 Förderprogramm

Stichworte: Stromerzeuger, Wohngebäude, Wohnungswirtschaft, PV, Solar, Erneuerbare Energien, Mieterstrom

Beschreibung: Mieterstrommodelle sind Vermarktungsmodelle für Strom, der vor Ort mit einer Solaranlage, einem BHKW oder einer ähnlichen Anlage erzeugt wird. Dabei wird der Strom ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung im Gebäude [1] Mind. 40 % der Fläche des Gebäudes müssen dem Wohnen dienen. oder im Quartiert erzeugt, verbraucht und geliefert. Nach §21 Abs.3 EEG 2023 [2]https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__21.html gibt es einen Mieterstromzuschlag für erzeugten Strom aus Solaranlagen.

Was wird gefördert?

Anspruch auf Zahlung des Mieterstromzuschlages besteht nach §21 Abs. 3 EEG 2023[2] https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__21.html., wenn alle folgenden Punkte zutreffen:

• wenn der Strom aus Solaranlagen, die auf, an oder in einem Wohngebäude installiert sind von dem Anlagenbetreiber selbst verbraucht oder von einem Dritten an den Letztverbraucher geliefert und dort verbraucht wird[3]Hier gilt, dass diese Akteure im selben Gebäude den Strom verbrauchen, oder sich die Wohngebäude oder Nebenanlagen in demselben Quartier befinden.

• wenn die Lieferung ohne Durchleitung durch ein Netz erfolgt.

Wer wird gefördert? / Förderberechtigte:

√ Anlagenbetreiber

Wie hoch ist die Förderung?

Der anzulegende Wert für den Mieterstromzuschlag [2] https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__21.html. beträgt für Solaranlagen [4]https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__48a.html.

  1. bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 kW 8,6 ct/kWh
  2. bis einschließlich einer installierten Leistung von 40 kW 7,5 ct/kWh
  3. bis einschließlich einer installierten Leistung von 1 MW 6,2 ct/kWh

 

Fördergeber: 

Der Mieterstromzuschlag wird vom Netzbetreiber gezahlt und der Netzbetreiber verkauft diesen Strom an der Börse. Die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien erfolgt seit 2023 durch den Bundeshaushalt

Weitere Fördermöglichkeiten nach dem EEG:

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2023